Neues Hygie­ne­kon­zept für das Trai­ning im Fit­ness– und Gesund­heits­sport

Gem. der Ver­ord­nung zur Beschrän­kung von sozia­len Kon­tak­ten und des Betrie­bes von Ein­rich­tun­gen und von Ange­bo­ten auf­grund der Corona-​​Pandemie (Corona-​​Kontakt– und Betriebs­be­schrän­kungs­ver­ord­nung) vom 7. Mai 2020 (letzte Ände­rung am 11.08.2020) ist der Sport­be­trieb nach § 2(2) unter Vor­aus­set­zun­gen gestat­tet.

Um diese Vor­aus­set­zun­gen zu erfül­len, hat der TV Geis­litz 1920 e.V. das Hygie­ne­kon­zept (Stand 10.09.2020) erstellt.



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